Mit Recht der Natur wird – nicht zu verwechseln mit „Naturrecht“ – der Status bzw. das Rechtsprinzip (→ Rechtstheorie) der Anerkennung von Tieren oder anderen in der Natur bzw. Umwelt existierenden Gütern wie Ökosystemen, Gebirgen oder Gewässern – gar die Natur selbst[1] – als „juristische Person“ mit subjektiven Rechten umschrieben; damit soll eine fundamental andere Beziehung zu unserer Umwelt erreicht werden, „eine, die auf Verantwortung beruht statt auf Eigentumsrecht“.[2]
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